Mustervorlagen zum Download
Im Folgenden stellen wir mehrere Mustervorlagen zur Verfügung. Bundesauftraggeber können die Muster im Rahmen des Vergabeverfahrens als besondere Vertragsbedingungen an Ihre Auftragnehmer weitergeben.
Hinweis: Die Nutzung der Vorlagen ist nicht verpflichtend; alternativ können Sie Ihre Vergabeunterlagen anpassen.
1. Mustervorlagen für die Vereinbarung des Tariftreueversprechens und der Sanktionen
Auftragnehmer müssen im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Tariftreueversprechen gegenüber ihrem Auftraggeber abgeben. Zudem sollen Bundesauftraggeber
mit ihren Auftragnehmern für den Fall, dass ein Verstoß des Auftragnehmers gegen sein Tariftreueversprechen festgestellt wird, eine Vertragsstrafe sowie ein außerordentliches Kündigungsrecht vereinbaren.
Für die Vereinbarung des Tariftreueversprechens und der Sanktionen gibt es zwei Mustervorlagen. Die Nutzung der Vorlagen ist nicht verpflichtend. Alternativ können die bestehenden Vergabeunterlagen und Verträge entsprechend angepasst werden.
Mustervorlage Tariftreueversprechen mit Sanktionen (PDF, 55KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Mustervorlage Tariftreueversprechen ohne Sanktionen (PDF, 52KB, Datei ist nicht barrierefrei)
2. Mustervorlage für die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer über die für sie geltenden Arbeitsbedingungen informieren. Diese Informationspflicht besteht erst, wenn die Arbeitsbedingungen in einer einschlägigen Tariftreue-Verordnung festgelegt sind. Bundesauftraggeber müssen ihren Auftragnehmern einen Vordruck für die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.
Mustervorlage für die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (PDF, 55KB, Datei ist nicht barrierefrei)
3. Mustervorlage bei der Beauftragung von Nachunternehmern und Verleihern
Nachunternehmer und Verleiher müssen ebenfalls das Tariftreueversprechen einhalten, wenn sie im Rahmen eines Bundesauftrags tätig werden. Das bedeutet, dass Nachunternehmer und Verleiher gegenüber ihrem jeweiligen Auftraggeber ebenfalls ein Tariftreueversprechen abgeben und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die verbindlichen Arbeitsbedingungen aus einer Tariftreue-Verordnung informieren müssen.